Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.05.2018Index
L74005 Fremdenverkehr Tourismus SalzburgNorm
TourismusG Slbg 2003 §35Rechtssatz
Das Verwaltungsgericht geht unter Hinweis auf die Randziffer 26 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 ("Nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse liegen vor, wenn Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustausches erfolgen oder nicht im Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz stehen" und die dazu genannten Beispiele) sowie auf Mayr/Ungericht, UStG4 (2014) § 1 Anm 10, wonach in Grenzfällen bei Zuschüssen, die aus öffentlichen Kassen gewährt werden, eher das Vorliegen einer echten, nicht steuerbaren Subvention anzunehmen ist (VwGH vom 24.02.1983, 83/15/0003) davon aus, dass es sich bei den Zuschüssen einer Stadtgemeinde für die Differenz zwischen Entgelten und der Miete, Treibstoff, Versicherung … (Abgang) eines im Einsatz befindlichen Buses nicht um steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG 1994 handelt.
Schlagworte
Abgabenrecht, Zuschüsse, steuerbare UmsätzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.13.268.1.18.2018.Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018