Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/05/0185Rechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob in einem konkreten Fall eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgt ist, ist es nicht maßgeblich, ob der Betroffene gegenüber dem Verwaltungsorgan klargestellt hat, die Maßnahme abzulehnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050184.L03Im RIS seit
23.07.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018