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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §34;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0190Rechtssatz
Der bloße Hinweis auf das Durchschlagen einer Rechtswidrigkeit im Familienverfahren auf sämtliche Familienmitglieder ist nicht geeignet, eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG darzulegen, wird damit doch weder eine konkrete Rechtsfrage aufgezeigt noch die begründete Behauptung aufgestellt, es läge dazu keine, keine einheitliche oder aber eine Abweichung von der - in diesem Zusammenhang auch nicht dargestellten - Rechtsprechung des VwGH vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017200186.L01Im RIS seit
25.07.2018Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018