RS Vwgh 2018/7/2 Ra 2017/20/0186

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Veröffentlicht am 02.07.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §34;
B-VG Art133 Abs4;
VwGG §28 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/20/0190

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf das Durchschlagen einer Rechtswidrigkeit im Familienverfahren auf sämtliche Familienmitglieder ist nicht geeignet, eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG darzulegen, wird damit doch weder eine konkrete Rechtsfrage aufgezeigt noch die begründete Behauptung aufgestellt, es läge dazu keine, keine einheitliche oder aber eine Abweichung von der - in diesem Zusammenhang auch nicht dargestellten - Rechtsprechung des VwGH vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017200186.L01

Im RIS seit

25.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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