Norm
PVG §9 Abs2 litbSchlagworte
Diensteinteilung; zustimmungspflichtige Maßnahmen; EinvernehmenRechtssatz
Nach § 9 Abs. 2 lit. b PVG ist mit dem DA u.a. bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes und der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum erstreckt oder auf mehrere Bedienstete bezieht, das Einvernehmen mit dem DA iSd § 10 PVG herzustellen. Der frühere DL hat die Erhöhung der Nachtdienststärke mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 verfügt, ohne das vom PVG geforderte Einvernehmen mit dem DA herzustellen. Dadurch hat er den zwingenden Vorgaben des § 9 Abs. 2 lit. b in Verbindung mit § 10 PVG zuwidergehandelt und das PVG verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:B11.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018