RS Pvak 2018/1/22 A16-PVAB/17

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Veröffentlicht am 22.01.2018
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Norm

PVG §22 Abs4

Schlagworte

Sanierung gesetzwidriger Geschäftsführung im Nachhinein nicht möglich

Rechtssatz

Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass der DA-Vorsitzende noch am selben Tag den DL erfolgreich um den Stopp des Aktenlaufs ersuchte und eine DA-Sitzung zur Beschlussfassung über die Zustimmung des DA zu den in Aussicht genommenen Besetzungen für 21. November 2017 anberaumte. Eine gesetzwidrig vorgenommene Geschäftsführungshandlung kann im Nachhinein auch durch gesetzeskonformen Beschluss nicht mehr saniert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A16.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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