RS Pvak 2018/1/22 A16-PVAB/17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2018
beobachten
merken

Norm

PVG §22 Abs4

Schlagworte

Zustimmung an DL ohne Beschluss des PVO

Rechtssatz

In der DA-Sitzung am 7. November 2017 wurde gegen die vom DL beabsichtigte Reihung der Bewerber zwar von keinem DA-Mitglied ein Einwand erhoben, jedoch kein Beschluss des DA zu dieser Angelegenheit gefasst. Dennoch teilte der DA-Vorsitzende dem DL am 8. November 2017 schriftlich mit, dass der DA keinen Einwand dagegen habe, alle Bestgereihten auf die jeweiligen Arbeitsplätze einzuteilen. Durch diese Mitteilung ohne entsprechenden Beschluss des DA belastete der DA-Vorsitzende, dessen Handeln für den DA dem DA als Organ zuzurechnen ist, die Geschäftsführung des DA mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A16.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten