Norm
PVG §11 Abs1 Z10Schlagworte
Organisationsänderung; neue Dienstbehörden; keine Anpassung im PVGRechtssatz
Das Streitkräfteführungskommando als Dienstbehörde, bei dem der FA eingerichtet war, existiert seit 1. Jänner 2017 nicht mehr. Dienstbehörde ist nunmehr das Kommando ***. Es steht außer Frage, dass diese Zuständigkeitsverschiebung von der Dienstbehörde Streitkräfteführungskommando auf die Dienstbehörde Kommando *** im PVG noch nicht nachvollzogen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:B10.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018