RS Pvak 2018/1/23 B10-PVAB/17

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Veröffentlicht am 23.01.2018
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Norm

PVG §11 Abs1 Z10

Schlagworte

Organisationsänderung; neue Dienstbehörden; keine Anpassung im PVG

Rechtssatz

Das Streitkräfteführungskommando als Dienstbehörde, bei dem der FA eingerichtet war, existiert seit 1. Jänner 2017 nicht mehr. Dienstbehörde ist nunmehr das Kommando ***. Es steht außer Frage, dass diese Zuständigkeitsverschiebung von der Dienstbehörde Streitkräfteführungskommando auf die Dienstbehörde Kommando *** im PVG noch nicht nachvollzogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:B10.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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