RS Pvak 2018/2/5 B11-PVAB/17

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Veröffentlicht am 05.02.2018
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10

Schlagworte

Diensteinteilung; zustimmungspflichtige Maßnahmen; Einvernehmen

Rechtssatz

Nach § 9 Abs. 2 lit. b PVG ist mit dem DA u.a. bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes und der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum erstreckt oder auf mehrere Bedienstete bezieht, das Einvernehmen mit dem DA iSd § 10 PVG herzustellen. Der frühere DL hat die Erhöhung der Nachtdienststärke mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 verfügt, ohne das vom PVG geforderte Einvernehmen mit dem DA herzustellen. Dadurch hat er den zwingenden Vorgaben des § 9 Abs. 2 lit. b in Verbindung mit § 10 PVG zuwidergehandelt und das PVG verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:B11.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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