RS Pvak 2018/3/29 A17-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.03.2018
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan; Zurechenbarkeit von gesetzlich vorgesehenen Handlungen einzelner PV; keine Zurechenbarkeit bei spontanen Handlungen einzelner PV

Rechtssatz

Zusammenfassend wird festgestellt, dass somit auch allfällige den Antragsteller herabwürdigende Äußerungen einzelner DA-Mitglieder am Rande von Dienststellenbesuchen dem DA als Kollegialorgan nicht zurechenbar sind und dessen Geschäftsführung daher nicht mit Gesetzwidrigkeit belasten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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