RS Pvak 2018/3/29 A17-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.03.2018
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Norm

PVG §41 Abs1

Schlagworte

Zuständigkeit der PVAB für das Verhalten einzelner PV; Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen einzelner PV dem PVO als Kollegialorgan; Zurechenbarkeit von gesetzlich vorgesehenen Handlungen einzelner PV; keine Zurechenbarkeit bei spontanen Handlungen einzelner PV

Rechtssatz

Die im Antragsvorbringen geltend gemachten herabwürdigenden Aussagen der DA-Mitglieder B und C am Rande des Außenstellenbesuches wurden – wenn überhaupt – spontan in Einzelgesprächen geäußert, ohne Auftrag und ohne Beschluss des DA. Ob alle diese Aussagen tatsächlich gefallen sind oder sich in der Aussage von C („Es hat eh nicht die Falschen getroffen“) erschöpften, ist jedoch von keiner rechtlichen Relevanz im Verfahren, weil dem DA als PVO nur die Aussagen seiner Mitglieder im offiziellen Teil der in seinem Auftrag durchgeführten Dienststellenbesuche zurechenbar sind. Diese offiziellen Mitteilungen enthielten jedoch, wie im Verfahren unbestritten blieb, keine herabwürdigenden Äußerungen über den Antragsteller.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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