RS Pvak 2018/3/29 A17-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.03.2018
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Norm

PVG §2

Schlagworte

Aufklärung in Umlauf befindlicher Gerüchte und Information der Bediensteten als gesetzmäßiges Anliegen der PV

Rechtssatz

Die Information des DL im Rahmen des Jour fixe am 9. Jänner 2017 beim DL über im Umlauf befindliche Gerüchte über angebliche Vorkommnisse im Ausland anlässlich eines dortigen Privataufenthalts des Antragstellers und das Ersuchen an den DL, den Wahrheitsgehalt dieser Gerüchte aufzuklären, sowie in der Folge die Bediensteten der Dienststelle entsprechend zu informieren, stand, wie bereits ausgeführt, nicht in Widerspruch mit den gesetzlichen Vorgaben zur Interessenvertretung iSd PVG und belastete die Geschäftsführung des DA daher nicht mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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