Norm
PVG §2Schlagworte
Interessenvertretung durch PV; Wahrnehmung der Interessen der Bediensteten; Aufklärung in Umlauf befindlicher Gerüchte und Information der Bediensteten als gesetzmäßiges Anliegen der PV; Vorrang der GesamtinteressenRechtssatz
Auch nach Rechtsansicht der PVAB sind etwaige in Dienststellen in Umlauf befindliche Gerüchte über Bedienstete von der PV in Richtung auf Klärung des Wahrheitsgehalts anzusprechen. Dies folgt aus den allgemeinen Grundsätzen der Interessenvertretung iSd § 2 PVG und der Tatsache, dass eine Aufklärung allenfalls kursierender Gerüchte nicht nur im Interesse jener Bediensteten, gegen die solche Gerüchte gerichtet sind, sondern auch im allgemeinen Interesse der Gesamtheit der Bediensteten an dieser Dienststelle gelegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018