Norm
PVG §2Schlagworte
Unterstützungsansuchen in Einzelpersonalangelegenheiten; Gründe für die Ablehnung der Vertretung; Aussichtslosigkeit des AnliegensRechtssatz
Nach den Erfahrungen der PVAB in der Bundesverwaltung muss es als jedenfalls aussichtslos angesehen werden, gegen eine bereits getroffene Entscheidung des Leiters einer Zentralstelle – noch dazu als auf dessen Ebene unzuständiges PVO – aufzutreten. Der DA konnte daher im Einklang mit den Vorgaben des PVG die Entscheidung des Ressortleiters kommentarlos zur Kenntnis nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018