RS Vwgh 2018/6/21 Ra 2016/07/0071

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Veröffentlicht am 21.06.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §21a;
WRG 1959 §60;
WRG 1959 §63;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/07/0072

Rechtssatz

Handelt es sich um ein Vorhaben, zu dessen Umsetzung die Einräumung von Zwangsrechten nicht vorgesehen ist, oder kommt eine Einräumung von Zwangsrechten wegen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen der §§ 60 und 63 WRG 1959 nicht in Frage, so kann es - ungeachtet dessen, dass seine Einreichung in Befolgung eines § 21a WRG 1959-Projektvorlageauftrages erfolgte - nicht bewilligt werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016070071.L05

Im RIS seit

20.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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