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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/07/0072Rechtssatz
Handelt es sich um ein Vorhaben, zu dessen Umsetzung die Einräumung von Zwangsrechten nicht vorgesehen ist, oder kommt eine Einräumung von Zwangsrechten wegen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen der §§ 60 und 63 WRG 1959 nicht in Frage, so kann es - ungeachtet dessen, dass seine Einreichung in Befolgung eines § 21a WRG 1959-Projektvorlageauftrages erfolgte - nicht bewilligt werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016070071.L05Im RIS seit
20.07.2018Zuletzt aktualisiert am
23.07.2018