Norm
PVG §2Schlagworte
Aufklärung in Umlauf befindlicher Gerüchte und Information der Bediensteten als gesetzmäßiges Anliegen der PV; Vorrang der GesamtinteressenRechtssatz
Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens genügt allein der öffentlich gemachte Verdacht auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten, um dem Ansehen von Behörden meist nachhaltig zu schaden. Auch im vorliegenden Fall waren daher zweifelsohne für einen solchen Imageverlust allein schon die Medienberichte über eine mögliche Verwicklung von Bediensteten der Dienststelle ausreichend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018