RS Pvak 2018/3/29 A17-PVAB/17

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Veröffentlicht am 29.03.2018
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Norm

PVG §2

Schlagworte

Aufklärung in Umlauf befindlicher Gerüchte und Information der Bediensteten als gesetzmäßiges Anliegen der PV; Vorrang der Gesamtinteressen

Rechtssatz

Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens genügt allein der öffentlich gemachte Verdacht auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten, um dem Ansehen von Behörden meist nachhaltig zu schaden. Auch im vorliegenden Fall waren daher zweifelsohne für einen solchen Imageverlust allein schon die Medienberichte über eine mögliche Verwicklung von Bediensteten der Dienststelle ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A17.PVAB.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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