RS Lvwg 2018/7/10 LVwG-2018/37/0224-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.07.2018

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

WRG 1959 §9
WRG 1959 §138
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

Unter diesen Neuerungsbegriff fällt nicht nur das bewilligungslose Setzen einer punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern (Aufrechterhalten und Nutzen) des durch die betreffende Maßnahme ? eventuell von Dritten ? herbeigeführten konsenslos geschaffenen Zustandes.

Schlagworte

Wasserpolizeiliche Maßnahme; Wiederherstellungsauftrag; konsensloser Zustand; Zulässigkeit eines Alternativauftrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2018.37.0224.17

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Tirol LVwg Tirol, https://www.lvwg-tirol.gv.at
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