RS OGH 2018/5/23 15Os50/18v (15Os51/18s, 15Os52/18p, 15Os53/18k, 15Os54/18g, 15Os55/18d, 15Os56/18a)

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Veröffentlicht am 23.05.2018
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Norm

StPO §199
StPO §263

Rechtssatz

Diversionelles Vorgehen durch das Gericht ist auch hinsichtlich einer Tat zulässig, die Gegenstand einer Ausdehnung der Anklage ist.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 50/18v
    Entscheidungstext OGH 23.05.2018 15 Os 50/18v
    Beisatz: Dies gilt auch im Fall gleichzeitiger urteilsmäßiger Erledigung der ursprünglich angeklagten Tat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132084

Im RIS seit

19.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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