Norm
StPO §199Rechtssatz
Diversionelles Vorgehen durch das Gericht ist auch hinsichtlich einer Tat zulässig, die Gegenstand einer Ausdehnung der Anklage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132084Im RIS seit
19.07.2018Zuletzt aktualisiert am
19.07.2018