RS Lvwg 2018/7/16 LVwG-S-1335/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.07.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §81 Abs1

Rechtssatz

Betreffend die Genehmigungspflicht der Änderung einer Betriebsanlage genügt  bereits die Eignung des Betriebes der Anlage nach der erfolgten Änderung, eine der in § 74 Abs. 2 GewO angeführten Beeinträchtigungsmöglichkeiten hervorzurufen, um die Genehmigungspflicht auszulösen.

Schlagworte

Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Betriebsanlage; Änderung; Genehmigungspflicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1335.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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