RS Lvwg 2018/5/16 405-3/369/1/6-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.05.2018

Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauPolG Slbg 1997 §16 Abs3
BauPolG Slbg 1997 §19 Abs3
AVG §59 Abs2
BauPolG Slbg 1997 §1

Rechtssatz

Vorliegend ist davon auszugehen, dass aufgrund des Eigengewichts und den Abmessungen des Wohncontainers dieser nicht ohne weiteres bewegt werden kann. Der Umstand, dass womöglich am Wohncontainer eine Anhängerkupplung für den Fall, dass dieser abtransportiert werden soll, angebracht werden kann, nimmt dem Wohncontainer in der vorliegenden baulichen Ausgestaltung nicht die Qualität als Bau im Sinne des § 1 BauPolG 1997.

Schlagworte

Baurecht, Wohncontainer, Qualifikation als Bau, Erfüllungsfrist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.3.369.1.6.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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