Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
18.05.2018Norm
BAO §1Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld hinsichtlich der Wasseranschlussabgabe bzw. der Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus § 15 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978 als lex spezialis zu § 4 Abs. 1 BAO. Die Abgabenschuld ist dabei nach der Rechtslage im Entstehungszeitpunkt der Schuld zu beurteilen (vgl. VwGH Zl. 90/17/0126, Zl. 95/17/0452).
Schlagworte
Finanzrecht; Wasseranschlussabgabe; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.556.003.2014Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018