RS Lvwg 2018/5/22 LVwG-S-712/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Norm

ASVG §4 Abs2
ASVG §33
GrundversorgungsG Bund 2005 §7 Abs3
GrundversorgungsG Bund 2005 §7 Abs5
GrundversorgungsG Bund 2005 §7 Abs6

Rechtssatz

Im Fall des § 7 Abs. 3 GVG-B kann es keinen Unterschied machen, ob die betreffende Unterkunft auf Grundlage einer Miete oder einer bloßen Nutzungsberechtigung betrieben wird, da diese Bestimmung nur auf die Unterbringung abstellt und es daher auf die Rechtsgrundlage der Nutzung jener Unterkunft, in der die Unterbringung erfolgt, nicht ankommen kann.

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Meldepflicht; Remunerantentätigkeit; Asylwerber;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.712.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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