RS Lvwg 2018/6/5 LVwG-S-1067/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

7

Entscheidungsdatum

05.06.2018

Norm

StVO 1960 §5 Abs2
StVO 1960 §5 Abs4
StVO 1960 §5 Abs5
StVO 1960 §99 Abs1 litb

Rechtssatz

Ein zur Durchführung der Atemluftuntersuchung aufgeforderter Proband ist verpflichtet, auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass er eine schlecht sitzende Zahnprothese trägt, die ihm die Durchführung der Atemluftuntersuchung als nicht möglich erscheinen lässt. (Pürstl, StVO-ON14.01 §§ 5 bis 5b StVO E 310).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Alkomatmessung; Gesundheitszustand;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1067.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten