RS Lvwg 2018/6/5 LVwG-S-1067/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.06.2018

Norm

StVO 1960 §5 Abs2
StVO 1960 §5 Abs4
StVO 1960 §5 Abs5
StVO 1960 §99 Abs1 litb

Rechtssatz

Ein zur Alkomatmessung Aufgeforderter ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass aufgrund des Gesundheitszustandes mit der Undurchführbarkeit des Alkomattests zu rechnen ist, sodass die Organe der Straßenaufsicht in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 Z 2 StVO zu prüfen, bejahendenfalls von der Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft Abstand zu nehmen und den Aufgeforderten zum Zwecke der Feststellung des Grades der Beeinträchtigung durch Alkohol zu einem […] Arzt zu bringen (vgl. VwGH 2004/02/0334).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Alkomatmessung; Gesundheitszustand;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1067.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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