RS Lvwg 2018/6/11 LVwG-AV-1536/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

11.06.2018

Norm

BAO §186 Abs3
BAO §252 Abs1
BAO §252 Abs2
GrStG §9 Abs1 Z1
GrStG §9 Abs3
GrStG §12

Rechtssatz

Die im Gesetz (vgl. § 252 BAO) ausdrücklich - auch für den Fall, dass Messbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind - normierte Bindung an den Spruch solcher (Grundlagen)Bescheide schließt es aus, dass die die Grundsteuer festsetzende Behörde bei der Grundsteuerfestsetzung eine andere Beurteilung zugrunde legt als jene, die im vorangegangenen Messbescheid zum Ausdruck kommt (vgl. VwGH 91/15/0134).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Grundsteuer; Grundlagenbescheid; Messbescheid; Bindung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1536.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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