RS Vwgh 2018/6/19 Ra 2017/20/0521

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Veröffentlicht am 19.06.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0171 E 23. April 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Wer einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substanziiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft, etwa dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat (vgl. E 27. Februar 1996, 95/08/0259; E 15. Oktober 2009, 2008/09/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017200521.L05

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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