Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.05.2018Index
L92006 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung SteiermarkNorm
MSGDVO Stmk 2016 §1 Z1 litdRechtssatz
Gemäß § 1 Z 1 lit d MSGDV Stmk 2016 zählen zum Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 (EStG), welcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis definiert. Da § 25 und § 26 EStG, der Leistungen des Arbeitgebers definiert, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, eine untrennbare Einheit hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Definition des Einkommensbegriffs bilden, zählen Beträge iSd § 26 Z 4 EStG, die einer Person aufgrund einer Dienstreise als Reisevergütung, als Tagesgelder oder als Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zum Einkommen iSd MSG Stmk 2011.
Schlagworte
Einkommen, Einkünfte, nichtselbständige Arbeit, Reisevergütung, MindestsicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.41.31.755.2018Zuletzt aktualisiert am
13.07.2018