RS Lvwg 2018/5/24 LVwG 41.31-755/2018

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Veröffentlicht am 24.05.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.05.2018

Index

L92006 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Steiermark

Norm

MSGDVO Stmk 2016 §1 Z1 litd
EStG 1988 §25
EStG 1988 §26

Rechtssatz

Gemäß § 1 Z 1 lit d MSGDV Stmk 2016 zählen zum Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 (EStG), welcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis definiert. Da § 25 und § 26 EStG, der Leistungen des Arbeitgebers definiert, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen, eine untrennbare Einheit hinsichtlich der einkommenssteuerrechtlichen Definition des Einkommensbegriffs bilden, zählen Beträge iSd § 26 Z 4 EStG, die einer Person aufgrund einer Dienstreise als Reisevergütung, als Tagesgelder oder als Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zum Einkommen iSd MSG Stmk 2011.

Schlagworte

Einkommen, Einkünfte, nichtselbständige Arbeit, Reisevergütung, Mindestsicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.41.31.755.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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