Norm
WEG 2002 §20 Abs7Rechtssatz
Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG in § 30 Abs 1 Z 5 WEG ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen. Die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im Verfahren außer Streitsachen geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132062Im RIS seit
12.07.2018Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018