Norm
AktG §237Rechtssatz
§ 237 AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132064Im RIS seit
12.07.2018Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020