RS OGH 2018/1/26 8ObS9/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2018
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Norm

KollV für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Pkt6 litc

Rechtssatz

Die Verfallsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Entgelts zu laufen. Die Aushändigung einer Lohnabrechnung ist im Allgemeinen kein entscheidendes Kriterium Eine Bezifferung der Ansprüche ist nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132051

Im RIS seit

09.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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