Norm
KollV für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Pkt6 litcRechtssatz
Die Verfallsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Entgelts zu laufen. Die Aushändigung einer Lohnabrechnung ist im Allgemeinen kein entscheidendes Kriterium Eine Bezifferung der Ansprüche ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132051Im RIS seit
09.07.2018Zuletzt aktualisiert am
11.12.2019