Norm
ABGB §1304Rechtssatz
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so bereits 2 Ob 19/12a und 1 Ob 154/12x).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132048Im RIS seit
09.07.2018Zuletzt aktualisiert am
07.07.2022