Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
02.05.2018Norm
AWG 2002 §74Rechtssatz
Ähnlich wie eine vom Verschulden abhängige verwaltungsrechtliche Bestrafung eines Liegenschaftseigentümers gemäß § 79 AWG 2002 nur bei Nichtbefolgung eines nach § 74 AWG 2002 erteilten Auftrags zulässig ist (vgl. § 79 Abs. 2 Z 21 leg.cit.), dürfen einem Liegenschaftseigentümer vom Verschulden im Sinne des § 1294 ABGB abhängige Kosten im Kontext des § 74 AWG 2002 nur dann auferlegt werden, wenn den Liegenschaftseigentümer ein Verschulden an der Amtshandlung, etwa aufgrund der Nichteinhaltung einer ihn treffenden Verpflichtung, trifft.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Subsidiäre Haftung; Verfahrensrecht; Kommissionsgebühr; Kostenersatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1317.001.2017Zuletzt aktualisiert am
05.07.2018