Norm
BUAG §33h Abs2aRechtssatz
Die Bestimmung ist auch anzuwenden bei einer unterlassenen Folgemeldung des Arbeitgebers, die im gerichtlichen Verfahren zu einer Klagseinschränkung führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000910Im RIS seit
04.07.2018Zuletzt aktualisiert am
04.07.2018