RS OGH 2018/6/28 10Ra28/18p

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Veröffentlicht am 28.06.2018
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Norm

BUAG §33h Abs2a

Rechtssatz

Die Bestimmung ist auch anzuwenden bei einer unterlassenen Folgemeldung des Arbeitgebers, die im gerichtlichen Verfahren zu einer Klagseinschränkung führt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000910

Im RIS seit

04.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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