RS Vwgh 2014/9/24 2010/13/0062

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Veröffentlicht am 24.09.2014
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §5 Abs1;
EStG 1988 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/15/0157 E 25. April 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 bewirkt die bei dieser Gewinnermittlungsart zu beachtende Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, dass innerhalb des von den steuerlichen Vorschriften vorgegebenen Rahmens eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung für die steuerliche Gewinnermittlung besteht, wenn eine solche Verpflichtung für die Unternehmensbilanz gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2010130062.X03

Im RIS seit

28.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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