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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/15/0157 E 25. April 2013 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 bewirkt die bei dieser Gewinnermittlungsart zu beachtende Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, dass innerhalb des von den steuerlichen Vorschriften vorgegebenen Rahmens eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung für die steuerliche Gewinnermittlung besteht, wenn eine solche Verpflichtung für die Unternehmensbilanz gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010130062.X03Im RIS seit
28.06.2018Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018