Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.06.2018Index
34 MonopoleNorm
GSpG 1989 §53Rechtssatz
Eine gemäß § 53 GSpG 1989 (GSpG) erfolgte Beschlagnahme tritt durch die rechtskräftig verfügte Einziehung nach § 54 GSpG mangels einer normativen Weiterwirkung außer Kraft (vgl. VwGH 06.09.2016, Ra 2015/09/0103). Ein vor dem LVwG noch anhängiges Verfahren gegen den Beschlagnahmebescheid ist aus diesem Grund mangels weiterem Rechtsschutzbedürfnis einzustellen.
Schlagworte
Beschlagnahme, Einziehung, keine normative Weiterwirkung, Rechtsschutzbedürfnis, abstrakt-theoretische Rechtsfrage, keine praktische Relevanz, Einstellung des BeschwerdeverfahrensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.41.36.2039.2016Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018