RS Lvwg 2017/4/12 LVwG-AV-378/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2017
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

12.04.2017

Norm

AWG 2002 §25a

Rechtssatz

§ 25a Abs. 3 Z. 2 und Abs. 6 AWG 2002 enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Straferkenntnissen ausgesprochen wurden. Auch ist diesen Bestimmungen kein wie immer gearteter Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass zwischen den einzelnen Bestrafungen – oder auch zwischen den einzelnen Tatzeitpunkten – ein bestimmter Zeitraum liegen muss (vgl. u.a. VwGH vom 20. Juli 1995, Zl. 95/07/0075).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallrecht; Sammlung; Behandlung; Entziehung; Bindungswirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.378.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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