RS OGH 2018/5/9 13Os133/17h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.2018
beobachten
merken

Norm

StGB §153 Abs2

Rechtssatz

Die Frage nach der Vertretbarkeit eines allfälligen Regelverstoßes ist eine Rechtsfrage und solcherart nicht auf der Feststellungsebene angesiedelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132043

Im RIS seit

28.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten