Norm
StGB §153 Abs2Rechtssatz
Die Frage nach der Vertretbarkeit eines allfälligen Regelverstoßes ist eine Rechtsfrage und solcherart nicht auf der Feststellungsebene angesiedelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132043Im RIS seit
28.06.2018Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018