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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VfGG §33, §35Leitsatz
Zurückweisung eines (neuerlichen) Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels maßgeblicher Veränderung entscheidender UmständeRechtssatz
Da der VfGH bereits mit Beschluss vom 14.03.2018 über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in dieser Angelegenheit entschieden hat, ist der neuerliche - keine maßgebliche Veränderung entscheidender Umstände darlegende - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §19 Abs3 Z2 litd VfGG zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:E4338.2017Zuletzt aktualisiert am
26.06.2018