RS OGH 2018/5/23 15Os38/18d

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Veröffentlicht am 23.05.2018
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Norm

StGB §10

Rechtssatz

Beim entschuldigenden Notstand muss die Notstandshandlung erforderlich, fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigend und darf nicht unangemessen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132034

Im RIS seit

26.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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