Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.05.2018Norm
BAO §81Rechtssatz
Die Erlassung eines Steuermessbescheides durch das Finanzamt ist eine die Verjährung einer in diesem Zeitpunkt noch unverjährten Abgabe unterbrechende, nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (vgl. VwGH Zl. 93/17/0042)
Schlagworte
Finanzrecht; Grundsteuer; Abgabenbescheid; Verjährungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.489.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018