RS Lvwg 2018/5/17 LVwG-AV-489/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.05.2018

Norm

BAO §81
BAO §209 Abs1
BAO §252
GrStG §28a Abs1
GrStG §28b Abs2
GrStG §28b Abs3
GrStG §28b Abs4

Rechtssatz

Die Erlassung eines Steuermessbescheides durch das Finanzamt ist eine die Verjährung einer in diesem Zeitpunkt noch unverjährten Abgabe unterbrechende, nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (vgl. VwGH Zl. 93/17/0042)

Schlagworte

Finanzrecht; Grundsteuer; Abgabenbescheid; Verjährungsfrist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.489.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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