Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.05.2018Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG kommt es in Fällen, in denen erst die Übernahme einer konkreten Arbeitsverpflichtung eine Arbeitspflicht begründet, kein durchgehendes, jedoch eventuell ein tageweises oder periodisch wiederkehrendes Dienstverhältnis in Frage.
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Unentgeltlichkeit; Ehrenamt; Verein;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.660.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.06.2018