Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.04.2018Norm
FSG 1997 §7 Abs3Rechtssatz
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges in übermüdetem Zustand (Übertretung des § 58 Abs. 1 StVO 1960) ist ohne Hinzutreten weiterer, gefahrenerhöhender Umstände mit keiner der im § 7 Abs. 3 FSG demonstrativ aufgezählten Verhaltensweisen vergleichbar. Daher liegt keine „bestimmte Tatsache“ im Sinne des § 7 Abs. 3 FSG vor und es besteht kein Raum für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verkehrszuverlässigkeit; Übermüdung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.374.001.2018Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018