RS OGH 2018/3/22 4Ob169/17g

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Veröffentlicht am 22.03.2018
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Norm

KSchG §6b

Rechtssatz

Soweit § 6b KSchG einen Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag verlangt, ist diese Bestimmung weit zu verstehen und geht insbesondere über die den Unternehmer treffenden Hauptleistungspflichten hinaus. Erfasst werden sämtliche Anfragen, Reklamationen oder Beschwerden des Verbrauchers an den Unternehmer im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132016

Im RIS seit

15.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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