RS OGH 2018/3/28 6Ob128/17t

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Veröffentlicht am 28.03.2018
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Norm

UGB §168

Rechtssatz

Der Anspruch des Kommanditisten auf Entnahme des Gewinns richtet sich gegen die Gesellschaft und nicht gegen die Mitgesellschafter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132018

Im RIS seit

15.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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