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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3;Rechtssatz
Der Revisionswerber konnte durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem ihm ohnedies der Status des Asylberechtigten nach § 3 AsylG 2005 zuerkannt wurde, im geltend gemachten "Recht auf originäre Zuerkennung des Status des Asylberechtigten" gemäß § 3 AsylG 2005 (sowie auf gesonderte Prüfung seines Antrages auf internationalen Schutz gemäß § 34 Abs. 4 AsylG 2005) nicht verletzt werden. Ein solches Recht besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010418.L06Im RIS seit
14.06.2018Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019