RS Vwgh 2018/4/30 Ra 2017/01/0418

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Veröffentlicht am 30.04.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Gewährung des Status des Asylberechtigten ist als solche zu beachten. Aus welchen näheren Gründen der Status des Asylberechtigten gewährt wurde, ist jedoch Gegenstand der Begründung, die für sich keine Bindungswirkung entfaltet.

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010418.L03

Im RIS seit

14.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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