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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des EinschreitersRechtssatz
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass der Antragsteller als unselbständig Erwerbstätiger ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von € 3.000,- bezieht und gegenüber seinem Kind und seiner Lebensgefährtin unterhaltspflichtig ist. Sein Konto weist einen Minusstand von € 1.365,34 auf.
Als sonstiges Vermögen verfügt der Antragsteller über ein bebautes und ein unbebautes Grundstück, deren Einheitswerte dem Antragsteller nicht bekannt sind.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe liegen bei den gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Einschreiters nicht vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:E1995.2018Zuletzt aktualisiert am
13.06.2018