Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
03.05.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §24 Abs1Rechtssatz
Von einem Nachweis eines Schulerfolges im Sinne des § 63 Abs. 3 NAG kann konsequenterweise nur dann ausgegangen werden, wenn sich der Schüler ohne Verzögerung der abschließenden Prüfung zu nähern vermag.
Schlagworte
Schulerfolgsnachweis, maßgebliches Studienjahr, vorangegangenes Schuljahr, positives Schulzeugnis, Berechtigung zum Aufstieg, Absehen von der Erbringung eines Schulerfolgsnachweises, unabwendbarer oder unvorhersehbarer HinderungsgrundAnmerkung
VwGH vom 23.5.2018, Ra 2017/22/0098European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.151.086.3497.2017Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018