Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.04.2018Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §102Rechtssatz
Der Auftraggeber hat eine ausreichende Zahl an Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dass der ASt nicht aufgefordert wurde, ist nicht vergaberechtswidrig, da kein Hinweis für eine Diskriminierung vorliegt
Schlagworte
Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung; BieterauswahlEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2018:LVwG.2018.S2.0831.4Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018