Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
23.03.2018Norm
VwGVG 2014 §13 Abs1Rechtssatz
Einer nicht vertrauenswürdigen Person die Ermächtigung im Sinne des § 57a Abs. 2 KFG 1967 zu belassen, stehen zwingende öffentliche Interessen entgegen. Diese Interessen überwiegen jedenfalls eine [hier behauptete] Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.265.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018