RS Lvwg 2018/3/23 LVwG-AV-265/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.03.2018

Norm

VwGVG 2014 §13 Abs1
VwGVG 2014 §13 Abs2
KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund, dass die Teilnahme nicht dem gesetzlichen Standard entsprechender Kraftfahrzeuge am öffentlichen Verkehr die Verkehrssicherheit massiv zu beeinträchtigen geeignet ist, kann der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides betreffend Widerruf einer Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 wegen Gefahr in Verzug dringend geboten sein.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.265.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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