Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.03.2018Norm
VwGVG 2014 §13 Abs1Rechtssatz
Vor dem Hintergrund, dass die Teilnahme nicht dem gesetzlichen Standard entsprechender Kraftfahrzeuge am öffentlichen Verkehr die Verkehrssicherheit massiv zu beeinträchtigen geeignet ist, kann der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides betreffend Widerruf einer Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 wegen Gefahr in Verzug dringend geboten sein.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung Verfahrensrecht; aufschiebende Wirkung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.265.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.06.2018